AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21.05.2024
I. Geltung
1.Die nachfolgenden allgemeinen
Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für
alle von LA Photography (nachfolgend Fotograf genannt)
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie
gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit
der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der
Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese
schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen
werden.
II. Auftragsproduktionen
1. Soweit
der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann
vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine
Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als
15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen
überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine
zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars
bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu
leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die
zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und
mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem
Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden,
durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von
zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen
Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und
mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1.
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei
dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der
Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und
darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl
und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den
Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die
Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der
Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren
Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das
jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das
Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem
Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung,
Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die
Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III
5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten
auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der
Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische
Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten
Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung
von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht
auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der Platzierung des vom Fotografen
vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
Bild.
8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher
Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für
abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die
Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.
obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung
sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung
des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung
verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das
vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es
sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM).
Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.
2.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei
Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen
abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger
Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen
Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang
zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller
Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00
pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem
die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1.
Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3
Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen
sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind
nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die
Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand
und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3.
Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine
Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt
ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu
vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen
Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des
Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang
beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche
Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Datenschutz
1.
Der Fotograf bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der
anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse,
E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von dem Fotografen in dem für
die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses
erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet
und genutzt.
2. Der Fotograf ist berechtigt, diese Daten an
beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater,
Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies
notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages
notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese
den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.
3.
Solange der Kunde nicht widerspricht, ist der Fotograf darüber hinaus
berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung,
zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur
bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten
und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne
Angabe von Gründen widerrufen werden.
X. Allgemeines
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
zwar auch bei Lieferungen ins Ausland und Wismar / Deutschland als
Gerichtsstand vereinbart.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des
Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide
Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
XII. Preisliste
Hinweis
in Rechnung auf Steuerbefreiung gem. § 19 UStG: Es erfolgt kein Ausweis
der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung
gem. § 19 UStG.